Preise 2024

1. April bis 31. Oktober

  • € 155.- pro Nacht

 

1. November bis 31. März

  • € 130.- pro Nacht

Das Ferienhaus ist für 4 Personen geeignet, Buchungen sind ab 4 Nächten möglich.

 

Folgende Leistungen sind im Zimmerpreis nicht inkludiert:

- Ortstaxe (€2,50 pro Person und Nacht ab 18 Jahre, Änderung vorbehalten

- Endreinigung pro Aufenthalt €60.-

 


Stornierung Ihrer Buchung

Wir empfehlen eine Stornoversicherung!

-Anzahlung  von maximal 40% bei Buchung

-Bis 3 Monate vor Ihrer Anreise keine Stornogebühr

-Bei Stornierung bis 1 Monat vor Ihrer Anreise 40% Stornogebühr

-1 Monat bis 1 Woche vor Anreise gelten 80% Stornogebühr

-6 Tage bis 3 Tage vor Anreise gelten 90% Stornogebühr

Im Allgemeinen gelten ansonsten die Stornobedingungen laut ÖHVB

Österreichisches Hotelreglement Stornobedingungen

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises von 40 % zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

3. Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

4. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.

6. Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).

 

Bei vorzeitiger Abreise oder Stornierung werden wir die gebuchten Leistungen, wie oben steht, in Rechnung stellen.